Was bedeutet Au-pair?
Au-pair kommt aus dem Französischen und bedeutet
"auf Gegenseitigkeit".
Das Au-pair Programm ist nach den Bestimmungen
des "Europäischen
Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung" vom 24.11.1969
geregelt.
Au-pairs werden in die Gastfamilie aufgenommen und
helfen im Gegenzug
bei der Kinderbetreuung und leichten Hausarbeiten mit.
Ein Au-pair ist keine Putzfrau oder Hausangestellte!
Vorteile für Gastfamilien:
- Kostengünstige Unterstützung bei der Kinderbetreuung
und im Haushalt
- Mehr Zeit für Familie und Partner
- Kennenlernen neuer Kulturen, neues Familienmitglied
- Mehr Unabhängigkeit und Entlastung
Vorteile für Au-pairs:
- Land, Kultur und Menschen in Deutschland kennenlernen
- Sprachkenntnisse verbessern
- Berufliche Chancen verbessern
- Persönliche Weiterentwicklung
Aufenthaltsdauer
- 6 - 12 Monate (gesetzlich keine Verlängerung
möglich!)
Voraussetzungen der Au-pairs (Bundesagentur
für Arbeit, Stand 08/2015)
- 18-26 Jahre (noch nicht 27 Jahre alt)
abgeschlossene Schulausbildung (EU-/EWR-Staaten und Schweiz ab 17 Jahre möglich)
- Deutsch-Grundkenntnisse Level A 1
- Bereitschaft zur Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
- Erster Au-pair Aufenthalt in Deutschland
- Nicht verwandt mit der Gastfamilie
- Achtung: Keine wiederholte Zulassung als Au-pair, auch dann
nicht, wenn die Höchstdauer von 12 Monaten beim ersten Au-pair
Aufenthalt nicht ausgeschöpft wurde!
Voraussetzungen der Gastfamilie (Bundesagentur
für Arbeit, Stand 08/2015)
- Deutsch als Muttersprache in der Familie
- Definition Familie: Ehepaare,
unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner
oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
- Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Möglich ist auch eine Familie, die aus einem deutschsprachigen
Land oder Landesteil stammt (Deutsch Muttersprache)
- Angemessenes und abschließbares Zimmer für das Au-pair
- Aufnahme und Integration des Au-pairs in die Familie als Familienmitglied
- Unterstützung des Au-pairs bei Sprache und kulturellem
Austausch
Formalitäten
Für das Au-pair Visum:
- Vertrag der Au-pair Agentur
Sofort nach der Ankunft in Deutschland:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Visa-Verlängerung auf 12 Monate bei der zuständigen Ausländerbehörde
Pflichten der Au-pairs
- Verantwortungsbewußte Betreuung der Kinder
- Mithilfe bei leichter Hausarbeit, z.B. Abspülen, Staubsaugen,
einfache Gerichte kochen, Einkaufen usw., keine groben Putzarbeiten!
- Maximal 30 Stunden pro Woche (einschließlich Babysitting), maximal 6 Stunden täglich,
1-2 mal pro Woche Babysitting am Abend (Anwesenheitspflicht
gilt als Arbeitszeit!)
Leistungen der Gastfamilie
- Freie Unterkunft, Mitbenutzung der Wohnräume
- Eigenes, angemessenes und abschließbares Zimmer für
das Au-pair, eigenes Bad oder Badmitbenutzung
- Volle Verpflegung auch an freien Tagen und in Abwesenheit der
Familie
- Taschengeld mind. 280 Euro, außerdem Übernahme der
Kosten für Versicherung, Vermittlungsgebühr, Sprachkurs mit 50 Euro monatlich, Öffentliche
Verkehrmittel und für die Visumverlängerung [ siehe
Kosten ]
- Gastfreundschaft und Unterstützung beim kultureller Austausch
Rechte des Au-pairs
- Mindestens 1 freier Tag pro Woche (meist Sonntags)
- 4 freie Abende pro Woche
- Freie Zeit für den Besuch einer Sprachschule und für
kulturelle Unternehmungen
- 4 Wochen Urlaub bei einer Au-pair Dauer von 12 Monaten bei Weiterzahlung
des Taschengeldes (bei kürzerem Aufenthalt 2 Tage Urlaub
je vollem Monat)
- Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen nach Rücksprache
mit der Agentur, in schwerwiegenden Fällen auch fristlose
Kündigung möglich
- Wechsel der Gastfamilie bei begründeten Problemen nach
Rücksprache mit der Agentur
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